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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. AF-Sport

 

1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen sollen Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein können. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung werden sie gültig und gelten als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. 

3. Preise und Zahlungen

3.1. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, und werden in Euro (€) abgerechnet.
3.2. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, daß dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
3.3. Zahlungen für Reparaturen sind sofort fällig.
3.4. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentralbank- Diskontsatz berechnet. 

4. Lieferung

4.1. Eine Stornierung erteilter Aufträge ist nicht möglich.
4.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. AF-Sport, 46485 Wesel.

 

5. Verpackung

Verpackung wird berechnet, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

6. Mängelrüge und Gewährleistung

6.1. Der Käufer muss die Sendung bei ihrer Ankunft unverzüglich auf Mängel und Transportschäden überprüfen. Offensichtliche Schäden und Mängel muss der Käufer der Fa. AF-Sport unverzüglich nach Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
6.2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz, bessern nach oder erteilen eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes der mangelhaften Ware. 

6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Erhalt des Liefergegenstandes.
6.4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, oder lehnt der Auftraggeber die Erteilung einer Gutschrift ab, so kann dieser nach Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
7.2. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu unterrichten.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
7.4. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 

8. Warenrücknahme

Sofern wir uns verpflichtet haben, übrigbleibende Ware zurückzunehmen, ist das unbeschädigte und für uns kostenfreie Eintreffen spätestens eine Woche nach Durchführung der Veranstaltung Voraussetzung. Es erfolgt eine Rückvergütung in Höhe des zurückgegebenen Rechnungswertes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %.

 

9. Firmenzeichen

Falls nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, auf von der Fa. AF-Sport gelieferten Gegenstände einen Firmenhinweis anzubringen, soweit der Gebrauchswert des Liefergegenstandes hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 

10. Mündliche Vereinbarungen

Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.

11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 

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